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Decreto-lei 56/2010
Freischaltung von Handys ist jetzt kostenlos

Es ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass die Telefonanbieter dazu verpflichtet, diesen Service nach Ablauf der Vertragszeit gratis anzubieten.
Das “Decreto-lei 56/2010” wurde am 1. Juni veröffentlicht und verbietet den Anbietern nach der Vertragslaufzeit Geld für die Freischaltung zu verlangen.
Die neue Richtlinie regelt auch die Gebührenspanne bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrags und der Freischaltung während der Vertragslaufzeit.
Bisher liefen die Verträge maximal 24 Monate, und es war verboten in den ersten sechs Monaten mehr als 100% des Preises des Apparates, abzüglich des bereits vom Kunden bezahlten Geldes, zu fordern.
Laut «Diário Económico» telefonieren die Portugiesen mehr mit ihren Handys, aber der durchschnittliche Umsatz pro Kunde (ARPU) ist bei allen Betreibern rückläufig.
Die Tatsache, dass viele Konsumenten verschiedene Karten benutzen, die Tarife auf die jüngeren Kunden zugeschnitten sind und die schlechten wirtschaftlichen Bedingungen des Landes könnten die Einbußen in den Gewinnen erklären.







