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Ausgabe 778
2013-05-23 > 2013-05-29
Tel.: 282 418 881
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ÜbersichtAllgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ein­lei­tung

1.1. Die Zeitung Algarve 123 versteht sich als Ver­mitt­lerin zwischen seinen Lesern und Inse­renten, bzw. Käufern und Ver­käu­fern und ver­öf­fent­licht private Klein­an­zeigen gratis. Die Zeitung wird wöchent­lich, jeden Don­nerstag, in Por­tu­gie­sisch, Englisch und Deutsch publi­ziert und wird an der Algarve, in Portugal und ONLINE ver­trieben. Der Ver­kaufs­preis einer Ausgabe wird von der Geschäfts­lei­tung fest­ge­legt. Der Preis für Werbung ent­spricht der ver­öf­fent­lichten Preis­liste.

1.2. Die Kul­tur­bei­lage vival­garve bietet seinen Lesern: Infor­ma­tionen über das aktuelle Kino-, Theater-, Konzert- Aus­stel­lungs- und Lite­ra­tur­pro­gramm, sowie über Restau­rants u.a.

vival­garve beinhaltet Repor­tagen, Inter­views, Neu­ig­keiten aus der Kul­tur­szene, Infor­ma­tionen über die Kulturen und Tra­di­tionen der Algarve. Die Artikel sind unab­hängig von jeg­li­chen poli­ti­schen, per­sön­li­chen oder geschäft­li­chen Inter­essen. Die Artikel beinhalten kei­nerlei Werbung.

2. Private Klein­an­zeigen

2.1. Die Publi­ka­tion einer privaten Klein­an­zeige in der Algarve 123 ist kos­tenlos, wenn der Inserent zu privaten Zwecken (dies liegt im Ermes­sens­be­reich des Verlages) eine Ware ver­kaufen, tauchen oder kaufen möchte oder eine Dienst­leis­tung in Anspruch zu nehmen beab­sich­tigt. Der Inserent darf pro Ausgabe fünf private Klein­an­zeigen (Ausnahme sind Immo­bi­lien und Fahr­zeuge) mit jeweils 25 Wörtern aufgeben. Die Algarve 123 druckt die Klein­an­zeigen kos­tenlos in zwei auf­ein­an­der­fol­genden Ausgaben ab. Worte, Inhalte und Fotos, die im Zusam­men­hang mit Waffen, reli­giösen Sekten oder Por­no­grafie stehen, werden nicht ver­öf­fent­licht.Texte, die Menschen in irgend­einer Form in ihrer Ehre und Würde ver­letzten könnten, werden eben­falls nicht publi­ziert.

3. Anzei­ge­schluss

3.1. Redak­ti­ons­schluss im Kul­tur­teil vival­garve ist Freitag, 12 Uhr. Anzei­ge­schluss für gewerb­liche Anzeigen (Gross­an­zeigen und gewerb­liche Klein­an­zeigen) ist Dienstag, 12 Uhr. Anzei­ge­schluss für private Klein­an­zeigen ist Mittwoch, 12 Uhr.

3.2. Wir lehnen jegliche Haftung von zu spät Material (Manu­skripte, Fotos, Logo, etc.) ab, das nach Anzei­ge­schluss bzw. Redak­ti­ons­schluss ein­ge­gangen ist.

3.3. Für den wahr­heits­ge­treuen Inhalt der uns zuge­sandten Infor­ma­tionen über­nimmt der Verlag keine Haftung.

4. Abon­ne­ments

4.1. Sobald der Abo-Coupon voll­ständig aus­ge­füllt, rechts­gültig unter­zeichnet bei der Algarve 123 einging, ist das Abon­ne­ment für ein Jahr gültig. Das Abon­ne­ment wird auto­ma­tisch für ein weiteres Jahr ver­län­gert, sofern der Abokunde nicht mind. 30 Tage vor Ablauf des Abo­ver­trages dies schrift­lich der Algarve 123 mitteilt.

4.2. Die Bezah­lung des Abon­ne­ments erfolgt im Voraus für 1 Jahr.

4.3. Der gültige Abopreis für Portugal und das Ausland ist jeweils im Impressum abge­druckt.

5. Haftung

5.1. Pres­se-Ver­sion

5.1.1. Der Verlag kann bei fol­genden Situa­tionen nicht haftbar gemacht werden: Ver­spä­tungen oder Ausfälle durch unvor­her­ge­se­hene Ereig­nisse wie Streik, Elek­tri­zi­täts­aus­fall, Maschi­nen­schäden, Natur­ka­ta­stro­phen, Beschlag­nah­mungen und Gerichts­be­schlüsse, sowie Ver­triebs­fehler des Gros­sisten oder anderer.

5.1.2. Für Fehler in der Anzei­gen­wer­bung oder für eine ver­min­derte Druck­qua­lität, die aus dem Ver­schulden des Inse­renten resul­tieren, kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden.

5.1.3. Der Vertrag behält sich das Recht vor, Preis­er­hö­hungen unan­ge­kün­digt vor­zu­nehmen.

5.2. Online-Ver­sion

5.2.1. Der Zugang und die Nutzung dieser Inter­net­seiten ist geschützt durch die Auto­ren­rechte und damit im Zusam­men­hang ste­henden Schutz­rechte, die im Por­tu­gie­si­schen und Euro­päi­schen Recht, inter­na­tio­nalen Ver­trägen sowie anderen Rechts­quellen ihre Grund­lage haben. Die Nutzung dieser Inter­net­seiten unter­liegt den Bedin­gungen, die auf diesen Seiten fest­ge­schrieben sind.

5.2.2. Die Zeitung Algarve123 ist stets darum bemüht, ihre Inter­net­seiten objektiv und aktuell zu halten.

5.2.3. Die Zeitung Algarve123 behält sich das Recht vor, ohne vor­he­rige Benach­rich­ti­gung, Berich­ti­gungen oder Ände­rungen des Inhalts dieser Inter­net­seiten vor­zu­nehmen.

5.2.4. Die Zeitung Algarve123 kann nicht für einen Verlust oder Scha­den­s­ein­tritt (dies betrifft jede Art von ent­gan­genem Gewinn, unab­hängig davon, ob dieser einen unmit­tel­baren oder mit­tel­baren Cha­rakter aufweist, zufällig eintritt oder Folge eines anderen Umstandes ist) haftbar gemacht werden, der auf der Nutzung dieser Inter­net­seiten beruht.

5.2.5. Alle Texte, Bilder, Illus­tra­tionen, Foto­gra­fien, Waren­zei­chen und andere Elemente dieser Inter­net­seiten sind gesetz­lich geschützt. Jedwede Ver­viel­fäl­ti­gung, Repro­duk­tion, Ver­brei­tung oder Über­mitt­lung, Nutzung, Änderung, Verkauf, Ver­öf­fent­li­chung, Ver­tei­lung oder sonstige Art der Ver­wen­dung ist verboten. Dies gilt unab­hängig davon, ob eine voll­um­fäng­liche oder teil­weise, gewerb­liche oder nicht gewerb­liche Ver­wen­dung statt­findet und welche Mittel dafür genutzt werden.

6. Geschäfts­be­din­gungen

6.1.1. Mit der Unter­zeich­nung eines Anzei­ge­ver­trages, sichert sich der Anzei­ge­kunde den ent­spre­chend ver­füg­baren Platz in der Zeitung. Im Vertrag werden Größe, Plat­zie­rung, Häu­fig­keit und Preis pro Ausgabe (inkl. Zuschläge und Preis­nach­lässe), sowie Höhe und Termine der Zah­lungen fest­ge­halten.

6.1.2. Der Verlag gestaltet alle gewerb­li­chen Anzeigen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt, um Fehler zu ver­meiden. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen, die nicht der Phi­lo­so­phie des Verlages ent­spre­chen oder gegen das Gesetz ver­stoßen, nicht zu ver­öf­fent­li­chen. Der Verlag über­nimmt kei­nerlei Haftung für die Herkunft, den Inhalt, die Qualität und den Wahr­heits­ge­halt, welche vom Anzei­ge­kunden gelie­fert wurde.

6.1.3. Die Anzeige muss vor dem Erscheinen vom Anzei­ge­kunden geprüft und bestä­tigt werden: direkt im Verlag, per Fax oder Email.

6.1.4. Der Inserent / ent­spre­chende Han­dels­ver­tre­ters muss dem Verlag im Anzei­gen­ver­trag den voll­stän­digen Namen, den Namen der Firma, die Steu­er­nummer, die Nummer aus dem Han­dels­re­gister und die kom­plette Adresse (Postfach ist unge­nü­gend) nennen.

6.2. Rekla­ma­tionen, die nicht spä­tes­tens 15 Tage nach der Ver­öf­fent­li­chung schrift­lich beim Verlag ein­ge­gangen sind, können nicht berück­sich­tigt werden.

6.3.1. Der Inserent kann seinen Anzei­ge­ver­trag beim Verlag vor­zeitig kündigen oder unter­bre­chen, wenn er dies min­des­tens 30 Tage vorher schrift­lich per ein­ge­schrie­benen Brief mitteilt. Das Ver­trags­ende bzw. die Unter­bre­chung beginnt am dar­auf­fol­genden ersten Erschei­nungstag im Monat.

6.3.2. Bei vor­zei­tiger Auf­lö­sung oder Unter­bre­chung des Ver­trages behält sich der Verlag das Recht vor, die gewährten Preis­nach­lässe zu annul­lieren.

6.3.3. Wird eine fest­ge­legte Raten­zah­lung nicht frist­ge­recht bezahlt, kann der Verlag den aus­ste­henden Betrag auf Rechts­wegen ein­for­dern.

6.3.4. Zudem hat der Verlag bei nicht bezahlten Raten das Recht, ab sofort die Publi­ka­tion ein­zu­stellen.

6.4.1. Anzeigen im Wert von unter € 150 müssen vor der Ver­öf­fent­li­chung voll­ständig bezahlt werden. Bei Ver­trags­un­ter­zeich­nung von Anzeigen im Wert von über € 150 ver­pflichtet sich der Inserent, min­des­tens 30% Prozent der Auf­trags­ge­samt­summe zu bezahlen.

6.4.2. Die Rech­nungs­stel­lung an den Anzei­ge­kunden erfolgt jeweils bis zum 5. Tag des Monates.

6.4.3. Die Rechnung muss jeweils bis zum 25. begli­chen werden.

6.4.4. Der Verlag hat das Recht, die Ver­öf­fent­li­chung der Anzeigen zeit­weilig ein­zu­stellen, sofern der Inserent seiner Zah­lungs­ver­pflich­tung bis zum 25. des Monates nicht nach­ge­kommen ist. Gleich­zeitig hat er das Recht, die Ver­öf­fent­li­chung weiterer Anzeigen zu ver­wei­gern. Die Gül­tig­keit des Ver­trages bleibt davon unbe­rührt. All­fällig ent­stan­dene Kosten (Gebühren, etc.) muss der Inserent über­nehmen.

6.4.5. Der Verlag kann bei ver­spä­teten Zah­lungen Zinsen in Höhe des gesetz­lich vor­ge­ge­benen Zins­satzes erheben.

6.5. Die gültige Preis­liste ist im Impressum jeder Ausgabe publi­ziert. Der Preis, das Format, die Zuschläge und Preis­nach­lässe werden im Anzei­ge­ver­trag fest­ge­halten.

6.6. Gra­fi­sche Arbeiten, die vom Verlag für den Inse­renten erstellt wurden, bedürfen bei Wie­der­ver­wen­dung jeg­li­cher Art der schrift­li­chen Zusage des Verlages. Der Verlag besitzt das Urhe­ber­recht. Die Hand­ha­bung des Urhe­ber­rechtes richtet sich nach dem Gesetz der „Socie­dade Por­tu­guesa de Autores“ und dem „Código dos Direitos de Autor e direitos conexo“.

6.7. Alle Abspra­chen anderer Art bedürfen der Schrift­form.

6.8. Gerichts­stand ist Portimão, Portugal.

Die Geschäfts­lei­tung, Portimão, 15.11.2008